Die folgenden Lohntabellen mit der Gültigkeit vom 01.04.2026 bis 31.03.2027 gelten für Beschäftigte und Auszubildende, die in Betrieben der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen tätig sind und die unter den betrieblichen Geltungsbereich des Bundesrahmentarifvertrages für das Baugewerbe (BRTV) fallen. Der Gesamttarifstundenlohn (GTL) besteht aus dem Tarifstundenlohn (TL) und dem Bauzuschlag (BZ).