IG Metall Metallhandwerk Berlin-Brandenburg: Tarifergebnis 2026, Eckentgelt, Ausbildungsvergütung und Erholungsbeihilfe

Jahr 2026

Die IG Metall Berlin-Brandenburg-Sachsen hat mit dem Landesinnungsverband Metall Berlin-Brandenburg ein neues Tarifergebnis für das Metallhandwerk erzielt. Im Mittelpunkt stehen eine Erhöhung des Eckentgelts, Einmalzahlungen für Beschäftigte und Auszubildende sowie höhere Ausbildungsvergütungen. Zusätzlich wurde eine neue soziale Komponente vereinbart: Beschäftigte erhalten ab 2026 eine steuer- und sozialversicherungsfreie Erholungsbeihilfe von 156 Euro netto pro Jahr.

Der Tarifvertrag für Entgelte und Ausbildungsvergütungen hat eine Laufzeit von zwölf Monaten. Die wesentlichen Änderungen treten zum 1. Juli 2026 in Kraft. Für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2026 gibt es außerdem eine Einmalzahlung.

Tarifergebnis Metallhandwerk Berlin-Brandenburg 2026 im Überblick

RegelungNeuer Wert / Änderung
Eckentgelt17,55 € pro Stunde ab 1. Juli 2026
Erhöhung Eckentgelt+0,65 € je Stunde bzw. +3,85 %
Einmalzahlung Beschäftigte600 € für Januar bis Juni 2026
Ausbildungsvergütung+50 € monatlich in allen Ausbildungsjahren
Einmalzahlung Auszubildende200 €
Erholungsbeihilfe156 € netto pro Jahr
Laufzeit12 Monate

Eckentgelt steigt auf 17,55 Euro pro Stunde

Die zentrale tarifliche Änderung betrifft das sogenannte Eckentgelt. Der 100-Prozent-Wert steigt zum 1. Juli 2026 um 0,65 Euro je Stunde. Damit erhöht sich das Eckentgelt von bisher 16,90 Euro auf 17,55 Euro pro Stunde.

Das entspricht einer prozentualen Erhöhung von 3,85 Prozent. Das Eckentgelt dient dabei als tarifliche Bezugsgröße für die Entgeltstruktur des Metallhandwerks. Die konkrete Vergütung einzelner Beschäftigter kann abhängig von Tätigkeit, Lohngruppe und tariflicher Eingruppierung davon abweichen.

Wichtig: Die Erhöhung des Eckentgelts bedeutet nicht automatisch, dass jeder Beschäftigte exakt 3,85 Prozent mehr Lohn erhält. Entscheidend ist die jeweilige tarifliche Entgeltgruppe beziehungsweise die konkrete tarifliche Regelung.

600 Euro Einmalzahlung für Beschäftigte

Neben der Erhöhung des Eckentgelts wurde eine Einmalzahlung von 600 Euro vereinbart. Sie bezieht sich auf den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2026 und soll spätestens mit der Entgeltabrechnung für September 2026 ausgezahlt werden.

Für Teilzeitbeschäftigte gilt die Zahlung anteilig. Die Einmalzahlung kommt damit zusätzlich zur Erhöhung des Eckentgelts ab Juli 2026 hinzu.

Beispiel: Wer während des maßgeblichen Zeitraums in Vollzeit beschäftigt war, erhält grundsätzlich die vereinbarte Einmalzahlung von 600 Euro. Bei Teilzeit wird der Betrag entsprechend dem Beschäftigungsumfang angepasst.

Ausbildungsvergütung steigt in allen Ausbildungsjahren

Auch für Auszubildende bringt der Tarifabschluss deutliche Verbesserungen. Die Ausbildungsvergütungen steigen zum 1. Juli 2026 in jedem Ausbildungsjahr um 50 Euro pro Monat.

AusbildungsjahrNeue Ausbildungsvergütung ab 01.07.2026
1. Ausbildungsjahr830 €
2. Ausbildungsjahr900 €
3. Ausbildungsjahr1.020 €
4. Ausbildungsjahr1.140 €

Ein Auszubildender im ersten Ausbildungsjahr erhält damit beispielsweise künftig 830 Euro statt bisher 780 Euro im Monat. Die Erhöhung beträgt somit 50 Euro monatlich.

200 Euro Einmalzahlung für Auszubildende

Zusätzlich zur höheren monatlichen Ausbildungsvergütung erhalten Auszubildende eine Einmalzahlung von 200 Euro. Voraussetzung ist, dass am 30. August 2026 ein aktives Ausbildungsverhältnis besteht.

Die Zahlung bezieht sich – wie bei den Beschäftigten – auf den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2026. Damit profitieren Auszubildende sowohl von einer dauerhaften Erhöhung ihrer monatlichen Vergütung als auch von der zusätzlichen Einmalzahlung.

Neue Erholungsbeihilfe von 156 Euro netto

Eine weitere Neuerung ist die Erweiterung des Urlaubstarifvertrags. Beschäftigte, die sich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befinden, erhalten ab 2026 jährlich eine Erholungsbeihilfe von 156 Euro netto.

Besonders interessant ist die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung: Die vereinbarte Erholungsbeihilfe wird als steuer- und sozialversicherungsfrei beschrieben. Sie stellt damit eine zusätzliche soziale Leistung neben dem regulären Arbeitsentgelt dar.

Neue soziale Komponente: Die jährliche Erholungsbeihilfe von 156 Euro netto ist eine zusätzliche Leistung und nicht Bestandteil des monatlichen Eckentgelts.

Wie lange gilt der Tarifabschluss?

Der Tarifvertrag für Entgelte und Ausbildungsvergütungen hat eine Laufzeit von zwölf Monaten. Die tariflichen Regelungen gelten damit für einen Zeitraum von einem Jahr.

Die wichtigste Entgelterhöhung erfolgt zum 1. Juli 2026. Gleichzeitig erhalten Beschäftigte für das erste Halbjahr 2026 eine Einmalzahlung von 600 Euro. Für Auszubildende gilt eine vergleichbare Kombination aus Einmalzahlung und dauerhafter Erhöhung der Ausbildungsvergütung.

Metallhandwerk Berlin-Brandenburg ist nicht gleich ERA-Tabelle

Der Tarifabschluss im Metallhandwerk Berlin-Brandenburg darf nicht mit den ERA-Entgelttabellen der Metall- und Elektroindustrie verwechselt werden. Obwohl beide Tarifbereiche von der IG Metall geprägt sind, handelt es sich um unterschiedliche Tarifwerke mit unterschiedlichen Geltungsbereichen und Entgeltstrukturen.

Metallhandwerk Berlin-BrandenburgERA Metall- und Elektroindustrie
Handwerkliche MetallbetriebeIndustrielle Metall- und Elektroindustrie
Berlin und BrandenburgJe nach Tarifbezirk unterschiedliche regionale Geltungsbereiche
Eckentgelt und StundenwerteMonatliche Entgelttabellen mit Entgeltgruppen und Bewertungsstrukturen
Erholungsbeihilfe als soziale KomponenteIndustriespezifische tarifliche Leistungen wie T-ZUG und weitere Regelungen

Was bedeutet ERA?

ERA steht für Entgeltrahmenabkommen. In der Metall- und Elektroindustrie dient ERA dazu, Tätigkeiten nach Anforderungen, Qualifikation und weiteren tariflichen Kriterien zu bewerten und Beschäftigte entsprechend einzugruppieren.

Die ERA-Entgelttabellen sind deshalb nicht mit dem Eckentgelt des Metallhandwerks gleichzusetzen. Auch die jeweiligen Tarifsteigerungen, Entgeltgruppen und Sonderzahlungen werden in unterschiedlichen Tarifverträgen geregelt.

Für wen gilt das Tarifergebnis?

Das Tarifergebnis betrifft den tariflichen Bereich des Metallhandwerks in Berlin und Brandenburg. Verhandlungsparteien sind die IG Metall Berlin-Brandenburg-Sachsen und der Landesinnungsverband Metall Berlin-Brandenburg.

Entscheidend für die tatsächliche Anwendung ist jedoch immer, ob das konkrete Arbeitsverhältnis beziehungsweise der Betrieb vom jeweiligen Tarifvertrag erfasst wird. Ein Tarifabschluss bedeutet daher nicht automatisch, dass jede Person, die im Metallbereich arbeitet, Anspruch auf sämtliche genannten Leistungen hat.

Fazit zum Tarifergebnis 2026

Der Tarifabschluss für das Metallhandwerk Berlin-Brandenburg bringt mehrere Verbesserungen gleichzeitig. Das Eckentgelt steigt zum 1. Juli 2026 auf 17,55 Euro je Stunde, Beschäftigte erhalten eine Einmalzahlung von 600 Euro und Auszubildende bekommen neben einer Einmalzahlung von 200 Euro künftig 50 Euro mehr Ausbildungsvergütung in jedem Ausbildungsjahr.

Hinzu kommt die neue Erholungsbeihilfe von 156 Euro netto pro Jahr für Beschäftigte in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis. Der Abschluss hat eine Laufzeit von zwölf Monaten.

Fragen und Antworten zum Tarifabschluss Metallhandwerk 2026

Wie hoch ist das Eckentgelt im Metallhandwerk Berlin-Brandenburg ab Juli 2026?

Das Eckentgelt steigt zum 1. Juli 2026 auf 17,55 Euro pro Stunde. Gegenüber dem bisherigen Wert entspricht dies einer Erhöhung um 0,65 Euro beziehungsweise 3,85 Prozent.

Wie viel Einmalzahlung erhalten Beschäftigte?

Beschäftigte erhalten eine Einmalzahlung von 600 Euro für den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2026. Die Auszahlung soll spätestens mit der Entgeltabrechnung im September 2026 erfolgen. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Zahlung anteilig.

Wann wird die Einmalzahlung von 600 Euro ausgezahlt?

Die 600 Euro sollen spätestens mit der Entgeltabrechnung im September 2026 ausgezahlt werden.

Wie hoch ist die Ausbildungsvergütung ab Juli 2026?

Ab dem 1. Juli 2026 gelten folgende monatliche Ausbildungsvergütungen:

  • 1. Ausbildungsjahr: 830 Euro
  • 2. Ausbildungsjahr: 900 Euro
  • 3. Ausbildungsjahr: 1.020 Euro
  • 4. Ausbildungsjahr: 1.140 Euro

Wie stark steigt die Ausbildungsvergütung?

Die Ausbildungsvergütung steigt in allen Ausbildungsjahren um 50 Euro pro Monat.

Gibt es für Auszubildende ebenfalls eine Einmalzahlung?

Ja. Auszubildende erhalten eine Einmalzahlung von 200 Euro, wenn sie am 30. August 2026 in einem aktiven Ausbildungsverhältnis stehen.

Wie hoch ist die Erholungsbeihilfe?

Die jährliche Erholungsbeihilfe beträgt 156 Euro netto. Sie wird ab 2026 für Beschäftigte in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis gewährt und ist laut Tarifabschluss steuer- und sozialversicherungsfrei.

Ist die Erholungsbeihilfe Teil des Gehalts?

Nein. Die Erholungsbeihilfe ist eine zusätzliche soziale Leistung und nicht Bestandteil des monatlichen Eckentgelts.

Gilt der Tarifabschluss auch für die Metall- und Elektroindustrie?

Nein, nicht automatisch. Der Abschluss gilt für den tariflichen Bereich des Metallhandwerks in Berlin und Brandenburg. Die Metall- und Elektroindustrie hat eigene Tarifverträge und ERA-Entgelttabellen.

Weitere Informationen:

Ist das Eckentgelt von 17,55 Euro eine ERA-Entgeltgruppe?

Nein. Das Eckentgelt von 17,55 Euro pro Stunde stammt aus dem Tarifabschluss für das Metallhandwerk Berlin-Brandenburg. ERA ist dagegen das Entgeltrahmenabkommen der Metall- und Elektroindustrie mit eigenen Entgeltgruppen und Bewertungsregeln.

Wie lange läuft der Tarifvertrag?

Der Tarifvertrag für Entgelte und Ausbildungsvergütungen hat eine Laufzeit von zwölf Monaten.

Wer hat den Tarifvertrag ausgehandelt?

Das Tarifergebnis wurde zwischen der IG Metall Berlin-Brandenburg-Sachsen und dem Landesinnungsverband Metall Berlin-Brandenburg vereinbart.

Gilt der Tarifabschluss auch für Sachsen?

Die IG Metall Berlin-Brandenburg-Sachsen war an den Verhandlungen beteiligt. Der hier beschriebene Tarifabschluss bezieht sich jedoch auf das Metallhandwerk in Berlin und Brandenburg. Für Sachsen gelten je nach Betrieb und Tarifbindung andere Voraussetzungen.

Was ist der Unterschied zwischen Metallhandwerk und Metall- und Elektroindustrie?

Das Metallhandwerk umfasst vor allem handwerklich geprägte Betriebe, beispielsweise Metallbauer oder Schlosser. Die Metall- und Elektroindustrie umfasst dagegen industrielle Unternehmen wie große Produktions- und Automobilbetriebe. Beide Bereiche haben unterschiedliche Tarifwerke und Entgeltstrukturen.

Warum ist der Tarifabschluss nicht mit einer ERA-Tabelle vergleichbar?

Im Metallhandwerk wird unter anderem mit einem Eckentgelt beziehungsweise Stundenwert gearbeitet. ERA in der Metall- und Elektroindustrie basiert dagegen auf einem umfassenden System zur Bewertung von Tätigkeiten und monatlichen Entgeltgruppen. Deshalb lassen sich die Werte nicht direkt miteinander vergleichen.